
Vereinsrecht Regeln und Co
Die Satzung unserers Vereins,und die Bau und Gartenordnungen der Stadt Dinslaken
legt die grundlegenden Regeln und Richtlinien fest, die für die Gestaltung und Pflege der Gemeinschaftsflächen sowie der individuellen gärtnerischen Bereiche gelten.
Diese Ordnung fördert nicht nur die ästhetische Anordnung und die Nutzung des gemeinschaftlichen Raumes, sondern sorgt auch für ein harmonisches Miteinander unter den Mitgliedern.
Jedes Vereinsmitglied ist aufgefordert, die festgelegten Bestimmungen zu beachten und aktiv zur Verschönerung und Erhaltung unserer Gartenanlagen beizutragen. Gemeinsam schaffen wir eine einladende und lebendige Umgebung für alle!
Klar.. gibt es auch bei uns in der Gartenanlage Regeln
Hier findet ihr unter anderem unsere Satzung des Vereins, aber auch Regeln, was ihr hier so in eurem Garten machen dürft oder eben nicht. Diese Regeln sind wichtig, für ein harmonisches Miteinander
Bitte lest dieses sorgfältig durch und haltet euch an die festgelegten Richtlinien, um einen respektvollen und angenehmen Raum für alle Mitglieder zu schaffen.
Zur Info:
Ergänzungen zur Garten und Bau Ordnung
Dieses Ist nur Bestandteil für den Kleingarten Verein
Volkspark e.V
11. Garten- und Bauordnung
- Der 1. Vorsitzende Michael Heuser sprach das Thema „Pools“ an. Im letzten Jahr wurde
vermehrt festgestellt, dass die Pools in den Kleingärten immer größer wurden.
Generell spricht nichts gegen einen Pool im Garten.
Es wurde ausdrücklich nochmal darauf
hingewiesen, dass sowohl Pools als auch Trampoline im Herbst abzubauen sind!
Bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung wurde nun eine Poolgröße festgelegt. Diese
Größe beträgt 3,5m. im Durchmesser
Die Poolgröße wurde einstimmig von den Mitgliedern angenommen.
Der Vorstand bittet darum sich daran zu halten. Die Gärten, die vor dieser Versammlung
bereits einen Pool hatten, werden gebeten, Ihre Poolgröße mit Bild dem Vorstand zu
schicken.
Neu gekaufte Pools, ab der Jahreshauptversammlung vom 03.03.2024 dürfen nur noch die
neue Größe haben!
(Dies ist nicht Bestandteil der Bau und Gartenordnung vom Stadtverband-der Kleingärtner
E.V)
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- Thema: Trampoline und Pools. Diese sind, wie in der Satzung vereinbart Ende Oktober
31.Oktober bis zum 1.März abzubauen.
Eine feste Verankerung im Boden ist nicht erlaubt.
10. Ruhezeiten
- Die Ruhezeitenregelung wurde angepasst und wurde abgestimmt.
Dagegen-Stimme: 1, Dafür-Stimmen: 46
- Folgende Regelung gilt nun!!!!!
Montag bis Donnerstag
Mittagspause von 13-15 Uhr.
Ab 20 Uhr gilt Ruhe.
Freitag
Mittagspause von 13-15 Uhr.
Ab 18 Uhr gilt Ruhe.
Samstag
Keine Mittagspause.
Ab 18 Uhr gilt Ruhe.
Sonntag
An diesem Tag gilt ganztägig Ruhe.
In den Monaten von November (01.11) bis Februar (28.02/29.02 je nach Jahr) wird die
Ruhezeiten-Regelung aufgehoben. Wurde einstimmig zur Wahl gestellt und angenommen.
Ab dem 01. März jeden Jahres gilt die Ruhezeiten-Regelung wieder.
Mit Freundlichen Grüßen
Der Vorstand



