Hier findet ihr alle Informationen und Neuigkeiten rund um Aktuelles im Kontext von Kleingarten. Von Tipps zur Gartenpflege bis hin zu aktuellen Veranstaltungen und Projekten - wir halten euch auf dem Laufenden.
01.Mai 2024 ab 11:00 Uhr KGV Volkspark
Maifest im KGV Volkspark Im Jahr 2024 wird das Maifest wieder im Volkspark stattfinden und Besucher aus der Umgebung anlocken.Um das Frühlingserwachen zu feiern. Kommen Sie vorbei und genießen Sie die fröhliche Atmosphäre des Maifests im KGV Volkspark Dinslaken
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INFORMATIONSBLATT JUNGPFLANZENANZUCHT
Was wird vorgezogen?
Neben vielen Pflanzen, die wie Spinat, Möhren, Rote Bete, Erbsen, Bohnen direkt im Garten ausgesät werden, gibt es auch solche, die in einer Vorkultur angezogen und dann als Jungpflanzen in den Garten gesetzt werden können. Das betrifft die meisten Salate, viele Kohlgewächse, Gurken, Kürbis und sogar Zwiebeln. Sehr feine Samen von Pflanzen wie Oregano oder Thymian werden nicht gerne einfach in den Garten gestreut. Schließlich gibt es Auberginen, Paprika. Tomaten und Basilikum, wärmeliebende und frostempfindliche Pflanzen, die vorgezogen werden müssen, wenn sie in unserem Klima Ernte bringen sollen.
Kulturbeginn
Im heizbaren Gewächshaus beginnt die Arbeit in der zweiten Februar- hälfte. Als erste Kulturen pflanzen wir Kopfsalat, Kohlrabi und Rettiche. Gesät werden Bündelrettiche, Radieschen und Kresse. Jungpflanzen Anzucht. In Schalen werden Kopfsalat und Frühgemüsearten ausgesät sowie Sommerblumen, die eine längere Vorkultur benötigen. Auch hier gilt, wie beim Frühbeet: Bei Sonnenschein und stärkerer Erwärmung reichlich lüften. Dadurch wachsen die Pflanzen gesund heran. Gegossen werden braucht nur sehr selten
03.03.2024 um 11:00 Uhr
Die Jahres-Hauptversammlung ist ein wichtiger Termin, bei dem wir über die aktuellen Entwicklungen und Pläne für das kommende Jahr informieren.
Einladung und alles weiter bitte auf weiter Lese gehen
Vom 02.03.2024 bis zum 09.03.2024
Wer die nächsten Wochen für Gehölzschnitt nutzen möchte, hat noch bis Ende Februar Zeit.
Denn ab dem 1. März gilt bis zum 30. September bundesweit das Fäll- und Schnittverbot. Axt und Heckenschere müssen dann im Schuppen bleiben.
Erlaubt sind im Frühling und Sommer nur schonende Form- und Pflege-schnitte. Radikale Schnitte an Hecken und Sträuchern sind verboten
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