Frage nach freien Gärten

Thema "Kleingarten"

Sie können die Fragen mit "ja" beantworten 

möchten gerne ein Teil des Kleingartenvereins werden 

Bitte haben Sie Verständnis, dass das Bewerbungsformular nicht online verfügbar ist.

Der erste Schritt zum Garten, ist der Schritt in unserer Gartenanlage.

 

Solltet ihr Interesse an einen Garten haben. Dann bitte zu unseren Bürozeiten bei uns auf die Liste eintragen lassen Danke :-) 

 

Zu unseren Bürozeiten geht es hier :  Büro Thema Kleingarten  bitte beachten

 

 

 

Einfach mal weiter lesen

Wir freuen uns über jeden, der Interesse daran hat, ein Mitglied unserer Gemeinschaft zu werden. 

Leider mussten wir aber schon oft erleben, dass die Entscheidung für einen Kleingarten offenbar wohl doch nicht so richtig durchdacht war.

Um Ihnen und uns Enttäuschungen und unnötige Kosten zu vermeiden, möchten wir hier einige wichtige Punkte aufführen, die sie bei ihrer Entscheidung bedenken sollten.

Vorraussetzungen für einen "Kleingarten"

  • Spaß an der Arbeit im Garten, z.B. das regelmäßige Pflegen eines Garten wie Rasen mähen, Unkraut zupfen, Laub fegen, Blumen pflanzen und pflegen etc.
  • Ist die Zeit überhaupt vorhanden, um so einen Garten zu pflegen und zu bewirtschaften. Denn einen Garten zu bewirtschaften ist in einer Kleingartenanlage Pflicht.
  • Bewirtschaften heißt: Bepflanzen und Pflegen von Nutzflächen, in denen Gemüse und Obst vorhanden sein muss!
  • Jedes Vereinsmitglied muss sogenannte "Gemeinschaftsarbeit" für den Verein ableisten (zur Zeit 6 Std. im Jahr).
  • Kann sich Ihre Familie z.B. der Partner/Partnerin vorstellen ebenfalls "im Garten zu arbeiten". Denn schnell kommt Frust auf, sollte die Arbeit nach dem anfänglichen Enthusiasmus nur noch an einer Person hängen bleiben. Schnell wird aus der geliebten Gartenarbeit eine lästige Pflicht.
  • Einhaltung an die jeweilige Vereinssatzung sowie der aktuellen Garten- und Bauordnung.

Unser Vereinsleben

Ebenso wichtig ist es uns natürlich, dass sie bereit sind, sich in unseren Verein zu integrieren und aktiv am Vereinsleben teilzunehmen. Ein aktives und attraktives Vereinsleben ist nur möglich, wenn sich möglichst alle daran beteiligen!

 

Wie ist überhaupt der Ablauf, wenn man einen Kleingarten möchte?

 

Wenn Sie sich weiterhin für einen Kleingarten in unserer Anlage interessieren, setzen Sie sich bitte mit dem Vorstand unseres Vereins in Verbindung. Dieser unterstützt Sie bei der Vermittlung eines geeigneten Gartens.

Sollte derzeit kein Garten zur Neuverpachtung frei sein, werden Sie auf eine Warteliste gesetzt und bei entsprechender Möglichkeit umgehend informiert. Die Reihenfolge auf der Warteliste richtet sich nach dem Eingang der Bewerbungen. Zusätzlich werden auch soziale Gesichtspunkte berücksichtigt (z. B. Familien mit Kindern). Die Eintragung auf der Warteliste stellt jedoch keine Garantie für die Vergabe eines Gartens dar.

Bei der Auswahl neuer Pächter wird außerdem darauf geachtet, ob diese in der Lage sind, ältere Lauben gegebenenfalls zu renovieren. Da das Gärtnern in unserer Anlage bereits 1941 begonnen hat und der Verein 1947 gegründet wurde, gibt es teilweise Lauben, die sanierungsbedürftig sind. Auch dies wird bei der Vergabe berücksichtigt.

Um eine faire und einheitliche Übergabe zu gewährleisten, werden freiwerdende Gärten vor der Neuverpachtung von unabhängigen Wertermittlern bewertet. Dabei wird der gesamte Garten begutachtet, einschließlich der Bepflanzung sowie des Zustands von Bäumen, Sträuchern und weiteren Anpflanzungen. Zudem wird geprüft, ob die vorgeschriebenen Mindestnutzflächen für Obst- und Gemüseanbau eingehalten werden.

Die Ergebnisse dieser Bewertung werden zu einer Gesamtsumme zusammengeführt, der sogenannten Ablöse. Diese ist verbindlich und nicht verhandelbar. Gegebenenfalls können auch Auflagen für den bisherigen Pächter entstehen, beispielsweise die Entfernung bestimmter Bäume oder der Rückbau der Laube auf die zulässige Größe von 24 m².

Der Wertausgleich für die Laube selbst, deren Ausstattung sowie für Werkzeuge wird direkt zwischen Vor- und Nachpächter geregelt und ist frei verhandelbar.

Sobald Sie sich mit dem Vorpächter geeinigt haben, schließt der Vorstand mit Ihnen einen Pachtvertrag ab und nimmt Sie anschließend als Vereinsmitglied auf.

In einer öffentlichen Kleingartenanlage ist eine Mitgliedschaft im Verein Voraussetzung für die Pacht eines Gartens.

Zusammenfassend gilt: Wenn Sie einen Kleingarten pachten möchten, müssen Sie Mitglied im Kleingärtnerverein werden. 

Die Neuverpachtung erfolgt ausschließlich über den Vorstand. 

 

Welche Kosten kommen auf einen zu.

An einmaligen Kosten erwartet sie die Aufnahmegebühr als Vereinsmitglied, der Wertausgleich für das Grün des Gartens, sowie der Wertausgleich für die festen Einrichtungen wie Laube usw. Wenn sie sich später mit dem Vorpächter einigen sind, können auch die vorhandenen Werkzeuge, Rasenmäher usw. übernommen werden.

An laufenden Kosten müssen sie den Mitgliedsbeitrag für den Verein, zusätzlich den jährlichen Pachtzins, Wasser-, und Stromgeld, eventuelle Umlagen, sowie Versicherungsbeiträge für Lauben und Unfallversicherung einrechnen. Sollten sie jetzt noch zögern, so seien sie beruhigt: Bei Fragen können Sie sich jederzeit an den Vorstand wenden.

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